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Allgemeine Geschäftsbedingungen

MOVES-CAROLA GAISER

 

 

Geltungsbereich: Diese Bedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen MOVES-CAROLA GAISER, Fulachstrasse 249, 8200 Schaffhausen und dem Kunden/der Kundin. 

Stand: 31.01.2024

 

(Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf beide Geschlechter)

 

  1. Der Trainingsteilnehmerin bestätigt, den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu ausgefüllt  und hat keine trainingsrelevanten und medizinischen Befunde verschwiegen zu haben.

  2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die automatische Verlängerung des Abos kann jederzeit durch die Kundin selbst gekündigt werden.

  3. Die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen von MOVES erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr der Trainingsteilnehmerin. Seitens von MOVES wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten der Trainingsteilnehmerin ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen von MOVES.  Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen der Trainingsteilnehmerin in den Räumlichkeiten von MOVES  wird ausdrücklich wegbedungen. 

  4. Die Trainingsteilnehmerin ist verpflichtet, den Räumlichkeiten Sorge zu tragen und den Anweisungen des Personals von MOVES Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen des Personals ist MOVES berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen; ein Rückforderungsanspruch der Trainingsteilnehmerin ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch die Trainingsteilnehmerin ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich. 

  5. MOVES behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kursplanänderungen jederzeit vorzunehmen und/oder die Öffnungszeiten des Studios den veränderten Verhältnissen anpassen zu können. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen werden jeweils an der Infowand bzw. per WhatsApp Nachrichten mitgeteilt und gelten mit dem Datum der Mitteilung als integrierender Bestandteil des laufenden Abonnements.

  6. Die Kundenparkplätze, die von MOVES zur Verfügung gestellt werden, dürfen von der Trainingsteilnehmerin ausschließlich während ihrer Anwesenheit im Trainingsstudio genutzt werden. Weiteres Parken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung von MOVES und kann nur mit entsprechendem Parkschild genutzt werden. Alle anderen Parkplätze sind privat und müssen zwingend freigehalten werden, ausser dies wäre ausdrücklich von MOVES genehmigt. Das Studio behält sich das Recht vor PKWs kostenpflichtig abzuschleppen, welche über diese Zeit hinaus oder falsch parkiert sind. MOVES übernimmt keine Haftung für Parkschäden. 

  7. Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes von MOVES durch die Trainingsteilnehmerin berechtigen sie weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages.

  8. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung, welche von MOVES verschuldet ist und die länger als eine (1) Kalenderwoche dauerte, verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um zwei (2) volle Monate. 

  9. Bei allfälligen ferienbedingten Abwesenheiten der Trainingsteilnehmerin, die zusammenhängend länger als vier (4) Wochen dauern, wird dem Mitglied bei Aboerneuerung eine Zeitgutschrift unter Abzug von vier (4) Wochen gewährt, unter Vorlage der entsprechenden Belege, welche die zusammenhängende ferienbedingte Abwesenheit nachweisen.

  10. Zeitgutschrift: Im Falle eines Trainingsunterbruches in den nachfolgend abschliessend aufgeführten Fällen wird der Trainingsteilnehmerin eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens vier (4) Wochen gedauert hat und der Nachweis der Verhinderung erbracht wird. Im Falle der Aboerneuerung wird die gewährte Zeitgutschrift kostenlos der Dauer und Gültigkeit des neuen Abonnements hinzugerechnet. Eine geldwerte Rückerstattung einer Zeitgutschrift, auch im Falle der Nichterneuerung der Abonnements,  ist dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Zeitgutschriften werden nur in folgenden Fällen erteilt:

    1. Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses

    2. Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes

    3. Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland        

    4. Bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers.

  11. Rückerstatungen bezahlter Abonnementbeiträge sind leider nicht möglich.

  12. Datenschutz/Einwilligung zur Datenbearbeitung: Alle gegenüber MOVES und SPORTSNOW  gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Abwicklung des vorliegenden Mitgliedschaftsverhältnisses genutzt. 

  13. Informationspflicht: Die Kundin ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail) mitzuteilen.

  14. Änderungen Vertragsbestimmungen/Hausordnung: Die Kundin nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Geschäftsbedingungen und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihr diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.  

  15. Anwendbares Recht: Es gilt materielles schweizerisches Recht. Schaffhausen ist ausschliesslicher Gerichtsstand.

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